Fördermittel
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Bundesrepublik staatlich gefördert. Besonders dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1978 erbaut wurde, bzw. wenn durch die Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung (Enev) geförderten Einsparwerte erreicht werden. Es gibt verschiedene Formen von Zuwendungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Zinsgünstige Darlehen
  • Direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Investitionskosten
  • Steuererleichterungen
  • Bürgschaften
  • Lokale Sonderkreditprogramme von Banken, Sparkassen, Länder- und Kommunen.

Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer VOR Beginn einer Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahme gestellt werden müssen. Ein Antrag auf Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich. Fragen Sie Ihren Energieberater, Ihre Bank oder Ihren Handwerksmeister.

Aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen gibt es u. a. hier:
www.foerderdatenbank.de (Bundesministerium für Wirtschaft / Förderdatenbank des Bundes)
www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
www.co2online.de
(Individuelle Online-Fördermittelberatung)