Fördermittel
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Bundesrepublik staatlich gefördert. Besonders dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt,
das vor 1978 erbaut wurde, bzw. wenn durch die
Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung (Enev) geförderten Einsparwerte erreicht werden.
Es gibt verschiedene Formen
von Zuwendungen
bzw. Finanzierungsmöglichkeiten:
- Zinsgünstige Darlehen
- Direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den
Investitionskosten
- Steuererleichterungen
- Bürgschaften
- Lokale Sonderkreditprogramme von Banken,
Sparkassen, Länder- und
Kommunen.
Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer VOR
Beginn
einer Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahme gestellt werden
müssen. Ein Antrag auf
Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich. Fragen Sie Ihren Energieberater, Ihre Bank oder Ihren Handwerksmeister.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen
Programmen gibt es u. a. hier:
www.foerderdatenbank.de (Bundesministerium
für Wirtschaft / Förderdatenbank des Bundes)
www.kfw.de
(Kreditanstalt
für Wiederaufbau)
www.co2online.de
(Individuelle
Online-Fördermittelberatung)
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